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FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 79/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausfuhrnachweis, Anerkennung anderer gleichwertiger Unterlagen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausfuhrnachweis, Anerkennung anderer gleichwertiger Unterlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Rückforderung von Ausfuhrerstattung durch das Hauptzollamt; Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens zur Vorlage desselben an den EuGH; Anforderungen an die Form einer Ausfuhranmeldung
- FG Hamburg (Leitsatz)
Ausfuhrerstattung: Ausfuhrnachweis, Anerkennung anderer gleichwertiger Unterlagen
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 79/03
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2007 - C-1/06
- EuGH, 28.06.2007 - C-1/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.07.1998 - C-298/96
Oelmühle und Schmidt Söhne
Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 79/03
Dass die Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen, insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sorgen dürfen, ist nicht nur in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften anerkannt (vgl. nur EuGH, Urteil vom 16.7.1998 - C-298/96 -, juris), sondern folgt bereits unmittelbar aus Art. 5 EG-Vertrag. - EuGH, 22.01.1986 - 266/84
Denkavit France / FORMA
Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 79/03
Denn der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat bereits mit Urteil vom 22.1.1986 (C-266/84, juris) erkannt, dass sich im Rahmen des Verfahrens der Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen der Beteiligte, ist das Kontrollexemplar T 5 von der Abgangszollstelle nicht zurückgelangt, nicht auf höhere Gewalt berufen kann, wenn er nicht die erforderliche Sorgfalt angewandt, um die Folgen dieser unterbliebenen Rücksendung zu vermeiden, und es namentlich unterlassen hat, innerhalb einer bestimmten, durch die Verordnung (EWG) Nr. 1380/75 der Kommission vom 29.5.1975 über die Durchführungsvorschriften für die Währungsausgleichsbeträge (ABl. Nr. L 139/73) vorgesehen Frist die Anerkennung gleichwertiger Unterlagen zu beantragen. - EuGH, 18.03.1993 - C-50/92
Molkerei-Zentrale Süd / BALM
Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 79/03
In seiner Entscheidung vom 18.3.1993 (C-50/92, juris) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften überdies betont, dass einem Wirtschaftsteilnehmer, der die Frist für die Vorlage eines bestimmten Nachweises deshalb versäumt hat, weil die Verwaltungsbehörde die Rücksendung des Kontrollexemplars mit Verzögerung vorgenommen hat, die Berufung auf höhere Gewalt unter Umständen verwehrt sein kann, wenn er es unterlassen hat, ein Verfahren auf Anerkennung anderer gleichwertiger Unterlagen einzuleiten. - EuGH, 08.03.1988 - 321/86
Töpfer / Hauptzollamt Hildesheim
Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 79/03
Nicht unbeachtlich erscheint dem beschließenden Senat im vorliegenden Zusammenhang zudem die Überlegung, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften Verfahrensmängel, die von demjenigen nicht zu vertreten sind, dem normalerweise ein Vorteil aus den Gemeinschaftsbestimmungen, wie insbesondere die Ausfuhrerstattung, zugute kommen sollte, sich für diesen nicht nachteilig auswirken dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 8.3.1988 - C-321/86 -, juris).